top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Mobile Autowerkstatt Dresden

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Mobile Autowerkstatt Dresden,
    Inhaber: Oliver Gartzlaff, Lewickistr. 25, 01279 Dresden, gegenüber

    • Verbrauchern (§ 13 BGB)

    • Unternehmern (§ 14 BGB)

  2. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Es gilt deutsches Recht (BGB) für alle Verträge. Für Verbraucher gilt der vorrangige Schutz durch die EU-Verbraucherrichtlinien 2011/83/EU, 93/13/EWG, 2019/771 und 2024/1799. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können dessen zwingende Verbraucherschutzvorschriften gelten.

§ 2 Leistungen

  1. Gegenstand der Leistungen sind mobile Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen, insbesondere beim Kunden vor Ort, auf fremden Grundstücken/Höfen oder in angemieteten Werkstätten. Die Arbeiten erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, Herstellervorgaben).

  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Kostenvoranschlag.

  3. Ersatzteile und Materialien

    • Originalteile: Bevorzugt werden Originalersatzteile des Fahrzeugherstellers verbaut.

    • Nachbauteile: Sofern Originalteile nicht verfügbar oder auf Kundenwunsch Nachbauteile verwendet werden:

      • Technisch gleichwertige Funktionsweise

      • Qualitätsstandard: mindestens 80 % der durchschnittlichen Lebensdauer vergleichbarer Originalteile (Haftung für vollständige Lebensdauer ausgeschlossen)

      • Zulassung: KBA oder TÜV-freigegeben

    • Gebrauchtteile: Werden grundsätzlich nicht verbaut.

  4. Verbraucherinformation

    • Der Kunde wird vor Vertragsschluss schriftlich oder elektronisch über Art, Qualität, Unterschiede zum Originalteil und Preis der Nachbauteile informiert.

  5. Kundenbestätigung

Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er über Art, Qualität, Unterschiede zum Originalteil und Preis der einzubauenden Teile informiert wurde und den Einbau der Nachbauteile ausdrücklich wünscht.“

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass:

    • das Fahrzeug frei zugänglich ist

    • der Arbeitsort sicher, ausreichend beleuchtet und witterungsgeschützt ist (soweit möglich)

    • notwendige Genehmigungen (z. B. Grundstücksnutzung) vorliegen

  2. Der Kunde informiert über bekannte Vorschäden, Mängel oder Besonderheiten des Fahrzeugs.

  3. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen abzubrechen. Der Kunde trägt die Kosten für bereits erbrachte Leistungen und notwendige Aufwendungen im angemessenen Rahmen.

§ 4 Termine, Nichtantreffen, Witterung

  1. Termine sind verbindlich.

  2. Wird der Kunde zum vereinbarten Termin nicht angetroffen, kann eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden, die den tatsächlich entstandenen Aufwand widerspiegelt.

  3. Bei witterungsbedingtem oder standortbedingtem Abbruch (z. B. Starkregen, Frost, unsicherer Untergrund) dürfen Arbeiten unterbrochen oder verschoben werden. Bereits erbrachte Leistungen und Anfahrtskosten sind zu vergüten.

§ 5 Probefahrten

  1. Zum Zweck der Funktions- und Sicherheitsprüfung sind kurze, zweckgebundene Probefahrten zulässig.

  2. Der Kunde erklärt sich vor Beginn ausdrücklich mit der Durchführung von Probefahrten einverstanden.

  3. Der Kunde versichert, dass:

    • er Eigentümer oder verfügungsberechtigt ist

    • für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht

  4. Die Dauer und Strecke der Probefahrt richten sich nach Art und Umfang der Reparatur.

  5. Für Schäden während der Probefahrt haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Verkauf von Ersatzteilen

  1. Ersatzteile können einzeln oder im Zusammenhang mit Reparaturleistungen verkauft werden.

  2. Bei Verkauf an Unternehmer erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den in diesen AGB zulässigen Einschränkungen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Verbraucher (B2C):

    • Gesetzliche Gewährleistungsrechte von mindestens zwei Jahren.

    • Keine Gewährleistung für normalen Verschleiß, Materialermüdung oder Vorschäden, soweit transparent dargestellt.

  2. Unternehmer (B2B):

    • Gewährleistungsfrist 12 Monate

    • Beschränkung auf Nacherfüllung

    • Weitergehende Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig

§ 8 Haftung

  1. Haftungsausschlüsse gelten für:

    • Altteile

    • Vorschäden

    • Folgeschäden

    • Materialermüdung

    • Schäden durch fehlende oder falsche Angaben des Kunden

  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Kundenersatzteile

Werden vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile verwendet, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung für Passgenauigkeit, Haltbarkeit oder Folgeschäden.

§ 10 Abnahme & Dokumentation

  1. Leistung gilt als abgenommen, wenn:

    • der Kunde das Fahrzeug in Gebrauch nimmt oder

    • keine Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Leistungserbringung schriftlich angezeigt werden (EU-Verbraucherschutzregelungen bleiben unberührt)

  2. Dokumentationen und Diagnosen dienen der Information und stellen keine Garantie dar.

§ 11 Gefahrübergang bei mobilen Leistungen

Bei mobilen Leistungen geht die Gefahr mit Beendigung der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs auf den Kunden über.

§ 12 Umwelt- & Altteilentsorgung

Altteile werden fachgerecht entsorgt, sofern keine Herausgabe ausdrücklich verlangt wird. Gesetzliche Umweltvorschriften werden eingehalten.

§ 13 Preise & Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Zahlung sofort nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  3. Akzeptierte Zahlungsmittel:

    • EC/Karte

    • Rechnung / Überweisung

  4. Zahlungsverzug:

    • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe

    • Verbraucher (B2C): 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), Zinssatz 5 % über Basiszinssatz

    • Unternehmer (B2B): ab Fälligkeit + Mahnung (§ 286 Abs. 2 BGB), Zinssatz 9 % über Basiszinssatz

  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Verzug zusätzlich angemessene Mahnkosten zu verlangen.

§ 14 Gerichtsstand

  1. Unternehmer: Dresden ausschließlicher Gerichtsstand

  2. Verbraucher: gesetzlicher Gerichtsstand des Wohnsitzes, auch EU-weit, zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

 

Gültig ab: Januar 2026
Mobile Autowerkstatt Dresden
Lewickistr. 25, 01279 Dresden
Inhaber: Oliver Gartzlaff
Kontakt: mobile-autowerkstatt@mail.de

Diese AGB wurden überarbeitet und entsprechen deutschem Recht (BGB) sowie europäischen Verbraucherschutzrichtlinien (RL 2011/83/EU, RL 93/13/EWG, RL 2019/771, RL 2024/1799).

bottom of page